Seite "AO-SF" in einfacher Sprache

Bitte beachten Sie: In den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster gelten ab dem Schuljahr 2025/2026 im Rahmen einer Pilotierung zur Neustrukturierung der Verfahren nach AO-SF veränderte Abläufe. Bitte informieren sie sich hierzu auf dem Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Abkürzung AO-SF steht für „Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung“ bzw. „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“. Sie ist die gesetzliche Grundlage für die sonderpädagogische Förderung in NRW (vgl. § 52 SchulG - AO-SF).
Der folgende Informationsfilm gibt Ihnen auf anschauliche Weise einen kompakten Überblick über das im Gesetz festgelegte Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. 

Beachten Sie bitte: Die Informationen zur AO-SF gelten nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie in einem anderen Bundesland leben oder arbeiten, können diese Informationen für Sie durchaus interessant sein, aber Sie sollten sich nach den für Ihr Bundesland geltenden Regelungen erkundigen.

In dem Gesetzestext ist nicht nur das Feststellungsverfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs verankert. Wer sich eingehender mit den Inhalten der AO-SF befassen möchte, kann das auf den folgenden Seiten tun. 

  • Was versteht man unter einem zielgleichen und zieldifferenten Bildungsgang?
  • Welche Vorgaben gibt die AO-SF für die Leistungsbewertung? 
  • Welche Bedeutung hat der Nachteilsausgleich im Rahmen der AO-SF? 

Hinweise zu Fragen wie diesen sowie informative und hilfreiche Links zur „Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung“ erhalten Sie im Teilmodul „Hintergrund“. Außerdem finden Sie dort Links zu grundlegenden Informationen zur Inklusion in NRW und den Gesetzestext der AO-SF.