Wird ein Kind im Unterricht auffällig, ist es wichtig im Einzelfall zu prüfen, ob und inwiefern sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt. Dies geschieht regulär durch die Eltern und mit enger Unterstützung durch die Schule. In Ausnahmefällen kann auch die Schule einen Antrag auf Eröffnung eines Feststellungsverfahrens stellen (siehe hierzu AO-SF Hintergrund). 

Wird ein Antrag durch die Schulaufsicht genehmigt, führt das zu einem Feststellungsverfahren im Rahmen der AO-SF. Es wird ein Gutachterteam beauftragt, das aus einer Lehrkraft für Sonderpädagogik und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule besteht. Das Team erstellt ein Gutachten mit Empfehlungen zur weiteren schulischen Förderung auf der Grundlage von Gesprächen mit den Eltern und Lehrkräften des Kindes, Unterrichtsbeobachtungen und Testergebnissen.

Das Angebot möglicher Testverfahren ist groß und es ist wichtig, sich im Gutachterteam bewusst für passende Verfahren zu entscheiden. In diesem Teilmodul informieren wir Sie über zentrale Gütekriterien pädagogischer Tests und über Testverfahren, die häufig im Rahmen der AO-SF genutzt werden. Die dargestellten Verfahren sind als exemplarische Beispiele ausgewählt, in der Praxis wird die Testauswahl vom jeweiligen Gutachterteam hinsichtlich des individuellen Auftrags und orientiert an den Bedingungen des Einzelfalls erfolgen.

Was ist ein pädagogischer Test und was bedeuten die standardisierten Testbedingungen bei der Durchführung? Was bedeuten Objektivität, Reliabilität und Validität als zentrale Testgütekriterien? Und wie kann ich dafür sorgen, dass ein pädagogischer Test diese Gütekriterien erfüllt?

Was sind Schulleistungstests und wie kann Schulleistungsmessung ganz praktisch im Fach Mathematik funktionieren? Wie können eine sinnvolle Auswertung und Interpretation durchgeführt und für die Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf genutzt werden?

Was ist Intelligenz und wie kann diese gemessen werden? Was bedeutet eine Intelligenzminderung und inwiefern kann Intelligenzmessung bei der Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf genutzt werden?