Im Sinne des im vorherigen Teilmodul erläuterten aktuellen Verständnisses von Sprachbehinderung können sich Sprachstörungen nachteilig auf kommunikative Teilhabeprozesse im Unterricht auswirken. Darüber hinaus ist durch abgesicherte empirische Erkenntnisse bekannt, dass Sprachstörungen nicht allein die sprachlichen Lernprozesse beeinträchtigen, sondern auch die kognitiven, schriftsprachlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten negativ beeinflussen können (vgl. Mayer, 2009, S. 113-114).
 

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sprache wird laut der aktuellen Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) in NRW daher nicht als isolierter Unterstützungsbedarf angesehen, sondern mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung unter dem Oberbegriff der Lern- und Entwicklungsstörungen zusammengefasst.

Der Förderschwerpunkt Sprache in der AO-SF

Im Sinne der AO-SF besteht Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit dem Förderschwerpunkt Sprache, „[…] wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektivem Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann“ (§ 4 Abs. 3 AO-SF).
 

Die in dieser Definition angesprochene, nachhaltige Störung des Sprachgebrauchs sowie die auftretenden Kommunikationsbeeinträchtigungen spiegeln das oben ausgeführte Begriffsverständnis von Sprachstörungen als Entwicklungsstörungen im Spracherwerb (mit Blick auf Wortschatz bzw. Wortabruf, Grammatik und Lautverwendung) und Sprachbehinderung als Einschränkungen in der kommunikativen Teilhabe wider.
 

In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz für den Förderschwerpunkt Sprache wird mit Blick auf den Bereich gestörter sprachlicher Fähigkeiten bzw. sprachlicher Handlungskompetenz zwischen dem Spracherwerb, dem sinnhaften Sprachgebrauch sowie der Sprechtätigkeit unterschieden (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 1998, S. 5). Eine mit Blick auf die schulische Förderung wichtige Ergänzung stellt die in der AO-SF-Definition betonte Entwicklung eines subjektiven Störungsbewusstseins dar.
 

Der letzte Teil der Definition in der AO-SF gibt einen wichtigen Hinweis auf das duale Versorgungs- und Hilfesystem für sprachbeeinträchtigte Kinder in Deutschland. Die Versorgung von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen erfolgt (vor allem im vorschulischen Alter) einerseits im medizinisch-therapeutischen Bereich mittels ärztlich angeordneter Sprachtherapie.
 

Bei vielen Kindern reicht diese externe Unterstützungsform jedoch nicht aus, da die sprachliche Beeinträchtigung das Verstehen von Sprache und das schulische Lernen insgesamt beeinträchtigt. Zur Bereitstellung sprachspezifischer Hilfen, um neues Wissen lernen, speichern und anwenden zu können und um eine möglichst selbstbestimmt-barrierefreie Kommunikation im Unterricht aufzubauen, wird ein entsprechender sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache und Kommunikation diagnostiziert (vgl. Sallat & Schönauer-Schneider, 2015, S. 71).
 

Aufgrund des oben beschriebenen Zusammenhangs mit dem Auftreten weiterer Lern- und Entwicklungsstörungen betonen die einschlägigen schulrechtlichen Bestimmungen, dass auch zusätzliche Unterstützungsbedarfe in den Bereichen Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung diagnostiziert werden können (§ 4 Abs. 1 AO-SF).
 

Im Gegensatz zum pädagogisch ausgerichteten Sprachbehinderungsbegriff ist die Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs das Ergebnis eines komplexen Diagnose- und Verwaltungsverfahrens, das primär der schulrechtlichen Legitimation zusätzlicher sonderpädagogischer Unterstützung dient.
 

Mehr Mittel in Form zusätzlicher sonderpädagogischer Lehrerressourcen erhält nur die Schule, die ihre Bedürftigkeit gutachterlich nachweisen kann. Anders ausgedrückt heißt dies: Sonderpädagogische Unterstützung kommt dem einzelnen „bedürftigen“ Kind auf direktem Wege zugute. Einem solch pragmatischen Verwaltungsvorgang liegen jedoch höchst sensible Bedingungen zugrunde, die es in der Praxis mit dem hierfür notwendigen Verantwortungsbewusstsein zu berücksichtigen gilt.
 

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs geht immer mit Etikettierungsprozessen für das betroffene Kind einher, lenkt Schullaufbahnen und Bildungsabschlüsse von außen und greift daher in hohem Maße in den individuellen Lebensverlauf der Lernenden ein. Kritische Stimmen wiesen vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit warnend auf die Gefahr eines Missbrauchs des bestehenden Systems hin, indem durch das Etikettieren einzelner Schülerinnen oder Schüler der Lehrkraft-Schüler-Schlüssel zu optimieren versucht werde (vgl. Wocken, 1996).
 

Fest steht: Eine personengebundene Ressourcenvergabe fixiert ein unauflösliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Nachfrage und Angebot zusätzlicher sonderpädagogischer Unterstützung. Die je aktuellen „Feststellungsbemühungen“ in der schulischen Landschaft wirken sich also direkt auf die Verlaufsentwicklung des zahlenmäßigen Anteils von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus. Eine Entkoppelung ist nur über eine pauschale Budgetierung möglich, wie sie in NRW seit dem Schuljahr 2014/2015 versucht wird.
 


 Wenn Sie mehr zum Thema Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung erfahren möchten, dann lesen Sie in Teilmodul AO-SF weiter.


Aktuelle Daten


Dieser Abschnitt informiert über ausgesuchte Daten zum Schwerpunkt Sprache und führt einige Vergleichsdaten an. Wenn Sie sich eingehender über die Datenlage bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischer Förderung allgemein informieren möchten, können Sie in den Ausführungen zum Schwerpunkt Lernen im Abschnitt Definitionen und Daten [LINK] vergleichbare Befunde studieren.
 


Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprache in Deutschland


Wie viele Kinder und Jugendliche werden bundesweit im Schwerpunkt Sprache gefördert?

Im Schuljahr 2020/2021 wurden in Deutschland an allgemeinen Schulen und an Förderschulen insgesamt etwa 571.000 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch gefördert (vgl. Tabelle unten und Lernen – Definitionen und Daten - Aktuelle Daten). Der Förderschwerpunkt Sprache kam mit etwas über 59.000 Kindern und Jugendlichen auf einen Anteil von 10,37 %. Er war damit der vierthäufigste Förderschwerpunkt in der Bundesrepublik, wie das folgende Kreisdiagramm (links) zeigt.
 

Links Kreisdiagramm. Lernen 39,94%, Emotionale und soziale Entwicklung 18,13%, Geistige Entwicklung 17,51%, Sprache 10,37%, Körperliche und motorische Entwicklung 6,91%, Hören 3,85%, Sehen 1,74%, Übergreifend 1,31%, LSE 0,24%. Rechts Tabelle mit 3 Spalten und 11 Zeilen. Zeile 1: Förderschwerpunkt, Schüler:innen -Anzahl-, Förderrelation -in %- . Zeile 2: Lernen, 228.121, 3,08%. Zeile 3: Sehen, 9.916, 0,13%. Zeile 4: Hören, 21.970, 0,30%. Zeile 5: Sprache, 59.230, 0,80%. Zeile 6: Körperliche und motorische Entwicklung, 39.479, 0,53%. Zeile 7: Geistige Entwicklung, 100.040, 1,35%. Zeile 8: Emotionale und soziale Entwicklung, 103.571, 1,40%. Zeile 9: Förderschwerpunkt übergreifend bzw. ohne Zuordnung, 7.488, 0,10%. Zeile 10:  Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE), 1.393, 0,02%. Zeile 11: Insgesamt, 571.208, 7,70%.

Sonderpädagogisch geförderte Schüler*innen an allgemeinen Schulen und an Förderschulen in der Bundesrepublik Deutschland – Anzahlen, Förderrelationen und Verteilung nach Förderschwerpunkten im Schuljahr 2020/2021 (KMK, 2022, S. XVII; ohne Schulen für Kranke, eigene Darstellung)
 

Wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen an allgemeinen bzw. an Förderschulen?

Mit der folgenden Abbildung kann diese Frage beantwortet werden, denn sie zeigt die Anzahlen und relativen Anteile der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache in Förderschulen und allgemeinen Schulen in Deutschland im Schuljahr 2020/2021. Von den gut 59.000 Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Sprache wurden rund 52 % an Förderschulen unterrichtet und 48 % an allgemeinen Schulen. An diesen besuchten mehr als die Hälfte der Lernenden eine Grundschule, auf der Sekundarstufe fanden sich relativ viele Schüler*innen mit Schwerpunkt Sprache an integrierten Gesamtschulen und Schularten mit mehreren Bildungsgängen sowie an Haupt- und Realschulen, jedoch auffallend wenige an Gymnasien.
 

Links Kreisdiagramm. Anteil Schüler:innen (FS SQ) allgemeine Schulen 48,32%, Anteil Schüler:innen (FS SQ) Förderschulen 51,68%. Rechts Tabelle mit 3 Spalten und 13 Zeilen. Zeile 1: Schulart, Schüler:innen (FS SQ) -Anzahl-, Anteil Schüler:innen (FS SQ) -Prozent-. Zeile 2: Förderschulen, 30.609, 51,68%. Zeile 3: Allgemeine Schulen (gesamt), 28.621, 48,32%. Zeile 4: Vorschulen, 9, 0,02%. Zeile 5: Grundschulen, 15.933, 26,90%. Zeile 6: schulartunabhängige Orientierungsstufen, 721, 1,22%. Zeile 7: Hauptschulen, 1.602, 2,70%. Zeile 8: Schularten mit mehreren Bildungsgängen, 2.726, 4,60%. Zeile 9: Realschulen, 1.404, 2,37%. Zeile 10: Gymnasien, 439, 0,74%. Zeile 11: integrierte Gesamtschulen, 5.760, 9,72%. Zeile 12: freie Waldorfschulen, 27, 0,05%. Zeile 13: Gesamt, 59.230, 100%.

Anzahlen und relative Anteile der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache in Förderschulen und allgemeinen Schulen in Deutschland im Schuljahr 2020/21 (KMK, 2022, S. 5, 11-19; eigene Darstellung)
 

Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprache in Nordrhein-Westfalen


Die Schülerzahlen und Inklusionsquoten unterscheiden sich je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen wiesen im Schuljahr 2020/2021 von 1.919.596 Schüler*innen etwas mehr als 143.000 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auf. Dies entsprach einer Förderrelation von 7,46 % und bewegt sich damit nahe am bundesweiten Durchschnitt von 7,7 %. Auf den Förderschwerpunkt Sprache entfielen gut 21.500 Schüler*innen, das waren in diesem Bundesland 15 % der Lernenden mit Förderbedarf.
 

Links Kreisdiagramm. Lernen 31,61%, Emotionale und soziale Entwicklung 23,25%, Geistige Entwicklung 16,60%, Sprache 15,07%, Körperliche und motorische Entwicklung 7,26%, Hören 3,97%, Sehen 2,24%. Rechts Tabelle mit 2 Spalten und 9 Zeilen. Zeile 1: Förderschwerpunkt, Schüler:innen -Anzahl-. Zeile 2: Lernen, 45.262. Zeile 3: Sehen, 3.203. Zeile 4: Hören, 5.689. Zeile 5: Sprache, 21.582. Zeile 6: Körperliche und motorische Entwicklung, 10.391. Zeile 7: Geistige Entwicklung, 23.776.  Zeile 8: Emotionale und soziale Entwicklung, 33.294. Insgesamt, 143.197.

Sonderpädagogisch geförderte Schüler*innen an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen – Verteilung nach Förderschwerpunkten im Schuljahr 2020/2021 (KMK, 2022, S. 25, 53; eigene Darstellung ohne Schule für Kranke und ohne übergreifende Förderschwerpunkte)
 

Wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen an allgemeinen bzw. an Förderschulen in NRW?

Insgesamt wurden im Schuljahr 2020/2021 etwa 46 % der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache in inklusiven Settings an allgemeinen Schulen unterrichtet, und zwar vor allem an Grundschulen und an integrierten Gesamtschulen. 
 

Links Kreisdiagramm. Anteil Schüler:innen (FS SQ) allgemeine Schulen 46,04%, Anteil Schüler:innen (FS SQ) Förderschulen 53,96%. Rechts Tabelle mit 3 Spalten und 10 Zeilen. Zeile 1: Schulart, Schüler:innen (FS SQ) -Anzahl-, Anteil Schüler:innen (FS SQ) -Prozent-. Zeile 2: Förderschule, 11.645, 53,96%. Zeile 3: Allgemeine Schulen (gesamt), 9.937, 46,04%. Zeile 4: Grundschulen, 4.173, 19,34%. Zeile 5: Hauptschulen, 710, 3,29%. Zeile 6: Schularten mit mehreren Bildungsgängen, 768, 3,56%. Zeile 7: Realschulen, 1.005, 4,66%. Zeile 8: Gymnasien, 103, 0,48%. Zeile 9: integrierte Gesamtschulen, 3.178, 14,73 %. Zeile 10: Gesamt, 21.582, 100%.

Anzahlen und relative Anteile der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf „Sprache“ in Förderschulen und allgemeinen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2020/21 (KMK, 2022, S. 55, 67, 79, 85, 91, 97, 103); eigene Darstellung, zu „Vorschulen“, „freie Waldorfschulen“ und „schulartunabhängige Orientierungsstufen“ gibt es keine Angaben)
 

Wie stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen dar?

In den vorherigen Abschnitten wurde das Schuljahr 2020/2021 in Momentaufnahmen im Querschnitt betrachtet. Für den Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre werden in der folgenden Abbildung die Schülerzahlen der Jahre 2011 bis 2020 im Land Nordrhein-Westfalen im Längsschnitt betrachtet, und zwar sowohl für alle sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler sowie speziell im Schwerpunkt Sprache und jeweils unterteilt nach allgemeinen Schulen und Förderschulen.
 

Liniendiagramm. X-Achse: Jahre 2011 bis 2020. Y-Achse: Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Die Achse reicht von 0 bis 120000 und die Werte sind in 20000er-Schritten angeschrieben. Die Linien laufen von 2011 bis 2020.  NRW Förderschulen (alle Förderschwerpunkte). Die Linie fällt von 97.314 im Jahr 2011 auf 80.900 im Jahr 2020. NRW allgemeine Schulen (alle Förderschwerpunkte): Die Linie steigt von 22.584 im Jahr 2011 auf 64.801 im Jahr 2020. NRW Förderschulen (FS Sprache): Die Linie bleibt beinahe konstant, fällt aber leicht von 12.365 im Jahr 2011 auf 11.645 im Jahr 2020. NRW allgemeine Schulen (FS Sprache): Die Linie steigt von 3.949 im Jahr 2011 auf 9.937 im Jahr 2020.

Anzahlen der sonderpädagogisch geförderten Schüler*innen im Land Nordrhein-Westfalen von 2011 bis 2020 in allen Förderschwerpunkten und im Förderschwerpunkt Sprache und unterteilt nach allgemeinen Schulen und Förderschulen (KMK, 2022, S. 21, 27, 53, 55; eigene Darstellung)
 

Insgesamt ist ein Anstieg der sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sprache von 2011 (N= 16.314 Schüler*innen) bis 2020 (N = 21.582 Schüler*innen) um knapp 5.000 Schüler*innen zu beobachten. Dieser Trend entspricht in etwa dem der Zahlen aller sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen, wobei sich hier der Anteil der sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen fast verdreifacht hat und auch der Rückgang der Schülerinnen und Schülern an Förderschulen mit etwa 17 % (von 97.314 auf 80.600 Schüler*innen) ausgeprägter ist. Diese Entwicklungstrends sind auch bundesweit zu beobachten (weitere Daten zu den verschiedenen Schwerpunkten finden Sie im Teilmodul Lernen – Definitionen und Daten - Aktuelle Daten).
 

Betrachtet man die jüngste Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sprache, die inklusiv beschult werden, so lässt sich feststellen, dass dieser sich innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als verdoppelt hat (von 3.949 auf 9.937 Schüler*innen), während die Zahlen an den Förderschulen Sprache um etwa 10% (von 12.365 auf 11.645) zurückgegangen sind. Im Jahr 2011 wurden nur etwa 24% der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sprache inklusiv beschult, während es im Jahr 2020 bereits 46% waren. 
 

Welche Orte sonderpädagogischer Förderung gibt es in NRW?

Orte sonderpädagogischer Förderung werden in § 20 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen definiert (BASS, 2022). Sonderpädagogische Förderung findet an allgemeinen Schulen, Förder- und Klinikschulen statt. Gemeinsames Lernen kann an jeder allgemeinen Schule umgesetzt werden, außer es fehlt an entsprechender personeller und/oder sächlicher Ausstattung. Um dennoch ein flächendeckendes inklusives Schulangebot zu gewährleisten, kann ein Schulträger in Abstimmung mit der oberen Schulaufsicht allgemeine Schulen zu Schwerpunktschulen benennen und entsprechend ausstatten. An einer Schwerpunktschule werden neben den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt (möglicherweise aber auch mehrere zusätzliche Förderschwerpunkte) unterrichtet. Schwerpunktschulen sollen durch ihre besondere Ausrichtung auch andere Nachbarschulen entsprechend unterstützen (vgl. BASS, 2022, SchulG § 20 (5) und (6)).
 

Die Förderschule Sprache ist im Primarbereich als Durchgangsschule angelegt. Sie verfolgt das leitende Ziel einer möglichst frühen Rückschulung in die Regelschule. Viele Schülerinnen und Schüler wechseln dementsprechend bereits nach der dreijährigen Schuleingangsphase in die Grundschule, was in der Regel mit der Aufhebung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zusammenfällt (vgl. Landesverband NRW der Eltern und Förderer sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher, 2012, S. 2).