Die Feststellung einer Hörschädigung erfolgt im Rahmen der medizinischen Diagnostik. Sie fällt in das Gebiet der Pädaudiologie. Die Pädaudiologie ist ein Teilgebiet der Audiologie (Wissenschaft des Hörens), die sich mittels alters- und entwicklungsgerechter Untersuchungsmethoden mit den kindlichen Hörstörungen und der auditiven Wahrnehmung (im Kindesalter) befasst. Ihr Ziel ist eine frühzeitige Erfassung betroffener Kinder und die Einleitung einer Therapie.
Seit Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings zum 01.01.2009 – das als Screeningverfahren zunächst nur zwischen „hörauffällig“ und „nicht hörauffällig“ unterscheidet – erfolgt die Diagnose für angeborene Hörschäden frühzeitig. Idealerweise steht die endgültige Diagnose über Art und Grad (Ausmaß) der Hörschädigung bis zum Ende des 3./4. Lebensmonats fest und es erfolgt unmittelbar im Anschluss eine erste Versorgung mit Hörhilfen. Bei erworbenen Hörschäden – Hörschäden können zu jedem Zeitpunkt des Lebens eintreten – geht es darum, diese möglichst unmittelbar nach Eintreten zu erkennen.
Die Einleitung einer auf die Hörschädigung des Kindes oder Jugendlichen zugeschnittenen Bildung, Erziehung und Rehabilitation setzt eine umfassende (pädagogische) Diagnostik voraus. Diese eröffnet Hinweise über einzuleitende (rehabilitations-)pädagogische Maßnahmen und Erfordernisse. Neben der medizinischen Diagnostik im Rahmen der Pädaudiologie, die zumeist an HNO-Kliniken angebunden ist, gibt es die Pädagogische Audiologie, die von speziell qualifizierten Hörgeschädigtenpädagoginnen und -pädagogen durchgeführt wird. Bei dieser steht die Verlaufsdiagnostik im Mittelpunkt, denn es geht in erster Linie darum, die Auswirkungen einer Hörschädigung auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen und auf die Interaktion mit seiner sozialen Umwelt zu erfassen, um so den pädagogischen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und qualifizierte Unterstützung sicherzustellen.
Grundlegende Informationen über Art und Ausmaß einer Hörschädigung liefert das sogenannte Audiogramm. Ein solches kann sowohl im Rahmen der medizinischen als auch der pädagogischen Diagnostik erstellt werden. Zur Bestimmung des Hörschadens bedient man sich der Audiometrie, das ist die quantitative Bestimmung (Messung) des Hörverlustes. Zur Erstellung eines Audiogramms bedarf es eines Audiometers (Hörprüfgerät). Die gemessenen Daten werden in ein Audiogrammformular (s. Abb. 1) eingetragen. Die Messung (Bestimmung des Hörverlustes) erfolgt für beide Ohren getrennt; bestimmt wird für jede Seite jeweils die Luftleitung, das ist der natürliche Weg des Schalls aus der Umwelt durch den Gehörgang über das Trommelfell und das Mittelohr zum Innenohr, und die Knochenleitung, das ist die direkte Übertragung des Schalls über den Schädelknochen.
Bei allen inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung liegt im Regelfall ein Audiogramm vor. Aus diesem können neben Art und Ausmaß der Hörschädigung erste Informationen zum Sprachverstehen abgeleitet werden. Welche weiteren Informationen entnommen werden können, soll nachfolgend erläutert werden.
Das Audiogrammformular
Das Ergebnis einer Hörprüfung wird in einem Audiogramm (genormtes Formular, Abbildung 1) festgehalten. Die horizontale Achse bildet die Tonhöhe (Frequenz in Hz oder kHz) und die vertikale Achse die Lautstärke in dB (Hörpegel) ab.
Abb. 1: Audiogrammformular (aus: Leonhardt 2019, S. 99)
Für jede Frequenz wird der Punkt ermittelt, bei dem die zu überprüfende Person einen Höreindruck wahrnimmt. Dieser Punkt wird in das Formular eingetragen. Die so entstehenden Punkte werden anschließend miteinander verbunden, sodass sich eine Linie ergibt. Begonnen wird mit Hilfe eines entsprechenden Kopfhörers mit der Bestimmung der Luftleitung, danach wird mit Hilfe eines Knochenleitungshörers die Knochenleitung gemessen. Die Luftleitungskurve wird mit einer durchgezogenen Linie und die Knochenleitungslinie gestrichelt im Audiogrammformular dargestellt. Dabei ist festgelegt, dass für das rechte Ohr die Linien in rot und für das linke Ohr in blau eingetragen werden. Auf diese Weise entstehen im Audiogrammformular für jedes Ohr zwei Linien, die gut unterschieden werden können.
Um Art und Ausmaß der Hörschädigung zu bestimmen, werden die ermittelten Hörkurven mit der Hörschwelle gut hörender Menschen ins Verhältnis gesetzt. Die Hörschwelle gut hörender Menschen liegt bei 0 dB (s. Abb. 1; etwas dickere schwarze Linie). Sie bildet die Bezugsgröße, zu der die Abweichung ermittelt wird und ist definiert als der durchschnittliche Mittelwert der Hörwahrnehmung von jungen Erwachsenen, die in ihrem Leben keine gravierenden Ohrenerkrankungen hatten und die keinem besonderen Lärm ausgesetzt waren (Leonhardt 2019, S. 54).
Erläuterung eines Beispiels
Abb. 2: Beispiel für eine mittel- bis hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit; auch Innenohrschwerhörigkeit (vgl. Hintergrund) genannt (aus: Truckenbrodt & Leonhardt 2020, S. 10)
Das Audiogramm in Abbildung 2 stellt eine mittel- bis hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit (auch Innenohrschwerhörigkeit genannt) dar, zu erkennen daran, dass die Luftleitungskurve (durchgezogene Linie) und die Knochenleitungskurve (gestrichelte Linie) dicht beieinander liegen. Abgebildet ist das linke Ohr (die Linien sind blau); auch zu erkennen daran, dass die Messpunkte der Luftleitung mit einem Kreuz und die der Knochenleitung mit eine Pfeilspitze nach links gekennzeichnet sind (bei einem rechten Ohr wäre es bei der Luftleitung ein kleiner Kreis und bei der Knochenleitung würde die Pfeilspitze nach rechts zeigen).
Bei einer Schallleitungsschwerhörigkeit ist die Luftleitungskurve heraufgesetzt (bis ca. max. 50 dB, da bei höherem Hörpegel die Knochenleitungskomponente mitwirkt) und die Knochenleitungskurve liegt bei etwa 0 dB.
Bei einer kombinierten Schwerhörigkeit sind sowohl die Luftleitungs- als auch die Knochenleitungskurve heraufgesetzt, aber zwischen beiden Kurven liegt eine Differenz (>10 dB[AL1] ).
Der Hörverlust beträgt zwischen 50 dB (im Tieftonbereich; siehe bei 125 und 500 Hz) und 80 dB (in den mittleren Frequenzen; siehe bei 1 kHz und 2 kHz). Der durchschnittliche Hörverlust (also das Ausmaß) beträgt ca. 75 dB (errechnet als durchschnittlicher Wert der Luftleitung in den Frequenzen von 500 bis 4.000 Hz). Zwischen 500 und 4.000 Hz liegt der Hauptsprachbereich, der für das Verstehen von gesprochener Sprache besonders wichtig ist.
Abb. 3: Audiogramm mit Geräuschsymbolen (aus: Truckenbrodt & Leonhardt 2020, S. 11)
Was sich aus den Audiogramm für das Hören und Verstehen von Sprache (und weiteren Geräuschen) ableiten lässt, wird in Abbildung 3 erläutert. In der blauen Kurve ist die gleiche Hörschwelle wie in Abbildung 2 abgebildet. Abbildung 3 vermittelt an Hand von Symbolen einen Eindruck davon, was bei bestimmten Frequenzen und Laustärken gehört werden kann. So erzeugt ein Tropfen Wasser ein Geräusch von einer Lautstärke von ca. 10 dB bei einer Frequenz von ca. 250 Hz, Vogelgezwitscher hat eine Lautstärke von etwa 10 dB im Hochtonbereich, während ein startendes Flugzeug ein Geräusch von ca. 120 dB erzeugt, was bereits zu einer Schmerzempfindung führen kann.
Für den Unterricht ist es wichtig zu wissen, was an Sprache verstanden wird. Der Bereich, in dem Sprache stattfindet, wird in der Abbildung durch das Sprachfeld abgebildet, aufgrund der optischen Gestalt auch Sprachbanane oder Sprachniere genannt. Die Laute der deutschen Sprache bewegen sich vorzugsweise zwischen 500 und 4.000 Hz, dem sogenannten Hauptsprachbereich. Eine normale Unterhaltung liegt bei einer Lautstärke von etwa 65 dB.
Zusätzlich zur Abbildung 2 wurde in Abbildung 3 die sogenannte Aufblähkurve eingetragen, hier dargestellt als gestrichelte rote Linie[AL1] [FW2] [AL3] . Die Aufblähkurve informiert über die Hörschwelle des Betroffenen mit Hörgerät. Wie der Abbildung 3 zu entnehmen ist, hört die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler mit Hörgerät mehr. Sie/Er erreicht dennoch nicht die Hörschwelle eines gut Hörenden (bei 0 dB). Es bleibt bei einem veränderten und eingeschränkten Hören, aber mit Hörgerät können mehr sprachrelevante Laute wahrgenommen werden als ohne. Eine frühzeitige Versorgung mit Hörgeräten, deren kontinuierliche Nutzung (nur so kann das Hören mit Hörsystemen „erlernt“ werden) und eine gezielte Förderung durch Fachkräfte unterstützen die Laut- und Schriftsprachentwicklung.
Die verschiedenen Hörschädigungen haben unterschiedlichen Einfluss auf das Sprachverstehen und die Sprachentwicklung, wie bei den periphere und zentrale Hörschädigungen in den Definitionen und Daten erläutert wird. Für den Unterricht kann auch das Ergebnis einer Sprachaudiometrie interessant sein. Diese überprüft das Sprachgehör und das Sprachverständnis (oder das Sprachverstehen) eines/einer Hörgeschädigten. Sie erfasst die Fähigkeit des Betroffenen, einzelne Sprachanteile zu identifizieren und wiedergeben zu können. Die Sprachaudiometrie liefert der Hörgeschädigtenpädagogin oder dem -pädagogen beispielsweise Informationen darüber, inwieweit es dem Kind oder Jugendlichen gelingt, mit Hörhilfen (Hörsysteme oder CI) Sprache zu verstehen und damit Kommunikationsbarrieren zu überwinden.
Da die Prüfung des Sprachverstehens bei Kindern den Wortschatz voraussetzt, mit dem geprüft wird, wurden für jüngere Kinder (ab etwa 2,5 Jahre) und für Grundschulkinder altersabhängige Kindersprachtests entwickelt. Die bekanntesten sind der Mainzer Kindersprachtest und der Göttinger Kindersprachverständnistest, der Oldenburger Kinder-Reimtest (OLKI) und der Oldenburger Kindersatztest (OLKiSA). Ab ca. acht Jahren kann (je nach Entwicklungsstand) auch der Freiburger Sprachverständlichkeitstest eingesetzt werden. Besteht hier weiterer Informationsbedarf wenden Sie sich an die Hörgeschädigtenpädagogin oder den -pädagogen des Mobilen Dienstes bzw. des zuständigen Sonderpädagogischen Förderzentrums.
Diese Seite wurde von Prof. Dr. Annette Leonhardt erstellt
und vom Team des Projekts „Mathe inklusiv mit PIKAS“ editiert.