Dieser Abschnitt informiert über ausgesuchte Daten zum Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und führt einige Vergleichsdaten an. Wenn Sie sich eingehender über die Datenlage bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischer Förderung allgemein informieren möchten, können Sie in den Ausführungen zum Schwerpunkt Lernen im Abschnitt Definitionen und Daten vergleichbare Befunde studieren.
Mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz (geltend seit März 2022) wird in Nordrhein-Westfalen die "Schule für Kranke" in „Klinikschule" umbenannt. Da die im Folgenden genutzten Daten mit der alten Begrifflichkeit arbeiten, wird diese im Text beibehalten.
Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Deutschland
Wie viele Kinder und Jugendliche werden bundesweit im Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung gefördert?
Im Schuljahr 2020/2021 wurden in Deutschland an allgemeinen Schulen und an Förderschulen insgesamt etwa 571.000 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch gefördert (vgl. Tabelle unten und Lernen – Definitionen und Daten). Der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung kam mit knapp 39.500 Kindern und Jugendlichen auf einen Anteil von etwa 7 %. Er bildet damit den fünfthäufigsten Förderschwerpunkt in der Bundesrepublik und gehört zu den personenmäßig kleineren Förderschwerpunkten, wie das folgende Kreisdiagramm (links) zeigt.
Sonderpädagogisch geförderte Schüler*innen an allgemeinen Schulen und an Förderschulen in der Bundesrepublik Deutschland – Anzahlen, Förderrelationen und Verteilung nach Förderschwerpunkten im Schuljahr 2020/2021 (KMK, 2022, S. XVII; ohne Schulen für Kranke, eigene Darstellung)
Wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen an allgemeinen bzw. an Förderschulen?
Eine Mehrheit von 64 % der Lernenden im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Deutschland besucht Förderschulen. Bundesweit waren dies im Schuljahr 2020/2021 etwas mehr als 25.000 Schülerinnen und Schüler. In inklusiven Settings wurden an allgemeinen Schulen etwa 36 % (N= 14.250) der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung unterrichtet. Von diesen besuchte knapp die Hälfte der Lernenden die Primarstufe, in der Sekundarstufe besuchte der größte Anteil der Schüler*innen integrierte Gesamtschulen. Mit mehr als 4 % gingen im Vergleich zu den anderen Förderschwerpunkten relativ viele Schüler*innen im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung auf ein Gymnasium.
Anzahlen und relative Anteile der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Körperliche und motorische Entwicklung in Förderschulen und allgemeinen Schulen in Deutschland im Schuljahr 2020/21 (KMK, 2022, S. 5, 11-19; eigene Darstellung)
Der relativ hohe Anteil der an Förderschulen beschulten Schüler*innen im Förderschwerpunkte Körperliche und motorische Entwicklung hat vielfältige Gründe. Zum einen führt der Aufbau unseres dreigliedrigen Schulsystems zu höheren Leistungserwartungen in den weiterführenden Schulen, zum anderen verlangt die zunehmend verfeinerte Diagnostik von Lern- und Leistungsunterschieden nach immer differenzierteren Unterstützungsangeboten und Therapiemaßnahmen, die oft nur von qualifiziert ausgebildetem Personal und an entsprechend ausgestatteten Schulen realisiert werden können.
Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wiesen im Schuljahr 2020/2021 von 1.919.596 Schüler*innen etwas mehr als 143.000 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auf. Dies entsprach einer Förderrelation von 7,46 % und bewegt sich damit nahe am bundesweiten Durchschnitt von 7,7 %. Auf den Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung entfielen gut 10.400 Schüler*innen, was gut 7 % der Lernenden mit Förderbedarf in diesem Bundesland waren.
Sonderpädagogisch geförderte Schüler*innen an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen – Verteilung nach Förderschwerpunkten im Schuljahr 2020/2021 (KMK, 2022, S. 25, 53; eigene Darstellung ohne Schule für Kranke und ohne übergreifende Förderschwerpunkte)
Wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen an allgemeinen bzw. an Förderschulen in NRW?
Insgesamt wurden im Schuljahr 2020/2021 etwa 27 % der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in inklusiven Settings an allgemeinen Schulen unterrichtet, die meisten an Grundschulen und an integrierten Gesamtschulen, während knapp 73 % der Lernenden eine Förderschule besuchten.
Anzahlen und relative Anteile der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Körperliche und motorische Entwicklung in Förderschulen und allgemeinen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2020/21 (KMK, 2022, S. 56, 68, 80, 86, 92, 98, 104); eigene Darstellung, zu „Vorschulen“, „freie Waldorfschulen“ und „schulartunabhängige Orientierungsstufen“ gibt es keine Angaben)
Der hohe Anteil der Förderschulen lässt sich historisch erklären: Ab den 1950er Jahren wurden schulische Sonderinstitutionen begründet mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen weitestgehend an die gesellschaftlichen Normvorstellungen anzupassen und ihnen durch intensive sonderpädagogische und therapeutische Bemühungen den Weg zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ebnen (Bergeest & Boenisch, 2019). Die besonderen Schulen stellten mit entsprechenden räumlichen Gegebenheiten, materiellen und personellen Ressourcen und mit einer engen Verzahnung von Therapie und Förderung ein umfassendes und hochwertiges Angebot dar (Lelgemann 2015, S. 32), das bei den Schülerinnen und Schülern und bei ihren Eltern und Erziehungsberechtigten auf große Akzeptanz traf. Dieses hohe Niveau gilt es, im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung bestmöglich auf alle Schulen zu übertragen, um eine effektive Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung im gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen.
Wie stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen dar?
In den vorherigen Abschnitten wurde das Schuljahr 2020/2021 in Momentaufnahmen im Querschnitt betrachtet. Für den Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre werden in der folgenden Abbildung die Schülerzahlen der Jahre 2011 bis 2020 im Land Nordrhein-Westfalen im Längsschnitt betrachtet, und zwar sowohl für alle sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler sowie speziell im Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und jeweils unterteilt nach allgemeinen Schulen und Förderschulen.
Entwicklung der Anzahlen der sonderpädagogisch geförderten Schüler*innen im Land Nordrhein-Westfalen (2011-2020) sowie im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung unterteilt nach allgemeinen Schulen und Förderschulen (KMK, 2022, S. 21, 28, 53, 56; eigene Darstellung)
Insgesamt ist ein Anstieg der sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung von 2011 (N= 9.099 Schüler*innen) bis 2020 (N = 10.391 Schüler*innen) um knapp 1.300 Schüler*innen zu beobachten. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 14%. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Anzahl der Schüler*innen im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen gestiegen ist - an den Förderschulen nur um knapp 4%, an allgemeinen Schulen in NRW um knapp 57%.
Welche Orte sonderpädagogischer Förderung gibt es in NRW?
Orte sonderpädagogischer Förderung werden in § 20 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen definiert (BASS, 2022). Sonderpädagogische Förderung findet an allgemeinen Schulen, Förder- und Klinikschulen statt. Einige dieser Schulen bieten inklusiven Unterricht an, aber in der Regel sind sie auf eine spezifische, jedoch exklusive Förderung der Schülerschaft ausgelegt. Gemeinsames Lernen kann an jeder allgemeinen Schule umgesetzt werden, außer es fehlt an entsprechender personeller und/oder sächlicher Ausstattung. Um dennoch ein flächendeckendes inklusives Schulangebot zu gewährleisten, kann ein Schulträger in Abstimmung mit der oberen Schulaufsicht allgemeine Schulen zu Schwerpunktschulen benennen und entsprechend ausstatten. An einer Schwerpunktschule werden neben den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt (möglicherweise aber auch mehrere zusätzliche Förderschwerpunkte) unterrichtet. Schwerpunktschulen sollen durch ihre besondere Ausrichtung auch andere Nachbarschulen entsprechend unterstützen (vgl. BASS, 2022, SchulG § 20 (5) und (6)).
Wenn Sie sich eingehender mit der Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung befassen möchten, dann können Sie sich im Modul AO-SF sachkundig machen.
Diese Seite wurde mit Unterstützung von Dr. Ria-Friederike Kirchhof
vom Team des Projekts „Mathe inklusiv mit PIKAS“ erstellt.